Zu Beachten bleibt, das diese Sonderregelung nur für die Sommermonate erlassen wurde, um den zunehmenden Ferienreiseverkehr sicherer zu gestalten.
Darüber hinaus bleibt die bereits vor mehreren Jahren eingeführte Sonderkennzeichnung "Gelb" weiterhin gültig.
Fahrzeughalter die durch notorisches Langsamfahren auf deutschen Autobahnen oder durch völlig überladene Fahrzeuggespanne auffallen, werden erst verwarnt und im Wiederholungsfall durch ein Signalgelbes Zulassungskennzeichen für fortlaufende Verkehrskontrollen gekennzeichnet.
Um Verwechslungen mit Fahrzeugen des Allgemeinen Deutschen Automobil Club zu vermeiden, tragen diese Fahrzeuge zusätzlich in den Sommermonaten statt gelben nunmehr orangefarbene Markierungen.
Neben der Kennzeichnung in Gelb, die einer Bewährung gleichkommt, gibt es natürlich auch weiterhin die im Sommer 2006 eingeführte Kennzeichnung in Rot.
Sie zeigt in Ergänzung zur Verwarnung in Gelb die baldige Entfernung des Verkehrsteilnehmers aus dem aktiven Straßenverkehr an.
Fahrzeuge die davon betroffen sind, tragen eine rote Farbmarkierung.
Um bei der Verhaftung die Sitten und Gebräuche der Betroffenen nicht zu verletzen, sind die Markierungen jeweils mit einem Halbmond für Muslime und mit einem Kreuz für Christen ergänzt.
Hier noch einmal in der Zusammenfassung alle Warnzeichen.
Rücksichtslos im Verkehr:

Verkehrshindernis, zweite Verwarnung:

Fahrzeug verliert Versicherungsschutz (Muslim):

Fahrzeug verliert Versicherungsschutz (Christlich):

Schon länger etabliert - Verdacht auf Trunkenheit am Steuer:

Größte Vorsicht also.